Leistungsbedingungen Managed Artikelanlage
Stand: 24.04.2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Leistungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Managed Artikelanlage und damit verbundene Leistungen zwischen dem Kunden und OctoSuite (nachfolgend „Anbieter“). Rechtlicher Entwurf für Legal Review vor Livegang.
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsbeschreibung, Pakete & Angebot
Der Anbieter erbringt standardisierte Serviceleistungen zur Artikelanlage auf Basis der jeweils beauftragten Pakete oder eines individuellen Angebots. Umfang, Liefergegenstand und Vergütung richten sich nach dem gebuchten Paket beziehungsweise der individuellen Beauftragung. Die jeweils aktuellen Leistungsumfänge und Preise sind der Seite Preise.
Der Anbieter verarbeitet die vom Kunden bereitgestellten Produktdaten gemäß Briefing und liefert exportfähige Ergebnisse zurück. Art und Tiefe der Bearbeitung können je nach Paket, Datenlage und vereinbartem Scope variieren.
- Leistungsbestandteile können u. a. Titel, Bulletpoints, Beschreibungen, Kategorien, Variantenstruktur, Bilderzuordnung, Alt-Texte und Exportformate umfassen.
- Nicht umfasst sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere Preismanagement, Bestandsverwaltung, Bestellabwicklung und Rechtsberatung.
- Zusatzleistungen oder Sonderanforderungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
3. Vertragsschluss, Beauftragung & Laufzeit
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Buchung eines Pakets oder durch sonstige ausdrückliche Beauftragung in Textform zustande. Der Anbieter kann Anfragen oder Beauftragungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Beauftragung auf das jeweils vereinbarte Paket oder Projekt und endet mit vollständiger Leistungserbringung, Abnahme oder anderweitigem Abschluss des Auftrags.
Soweit Folgeprojekte, wiederkehrende Leistungsabrufe oder laufende Batches vereinbart werden, ergeben sich Umfang, Rhythmus und Beendigung ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
4. Vergütung, Abrechnung & Zahlungsverzug
Es gelten die bei Beauftragung ausgewiesenen Paketpreise oder die individuell angebotenen Entgelte. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt paket- oder angebotsbezogen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Vorkasse verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen aussetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.
5. Liefergegenstand, Ergebnisse & Nutzungsumfang
Der Anbieter schuldet die Erstellung und Übergabe der jeweils beauftragten Ergebnisse im vereinbarten Format. Mit vollständiger Zahlung darf der Kunde die für ihn erstellten Ergebnisse im vereinbarten geschäftlichen Kontext nutzen, veröffentlichen und weiterverarbeiten, soweit dem keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Vom Kunden bereitgestellte Daten, Bilder, Marken, Texte und sonstige Inhalte bleiben im Verantwortungs- und Rechtsbereich des Kunden.
- Interne Methoden, Workflows, Vorlagen, Hilfsmittel, Prüfroutinen und technische Infrastruktur des Anbieters verbleiben beim Anbieter und werden nicht Vertragsgegenstand.
- Soweit Drittquellen, Drittinhalte oder vom Kunden lizenzierte Materialien eingebunden werden, gelten ergänzend deren jeweilige Rechte und Bedingungen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung, Veröffentlichung und Weiterverarbeitung der übergebenen Ergebnisse in seinem Zielsystem und Marktumfeld zulässig ist.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Daten, Briefings, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
- Der Kunde ist für Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, Datenquellen, Bilder und Kennzeichnungen verantwortlich.
- Der Kunde prüft Zwischenergebnisse und Lieferungen innerhalb angemessener Frist und teilt notwendige Korrekturen nachvollziehbar mit.
- Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Lieferfristen, Verzögerungen & Höhere Gewalt
Genannte Lieferfristen sind Richtwerte und setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Verzögerungen aufgrund fehlender Daten, Freigaben oder unklarer Vorgaben verlängern die Lieferzeit angemessen.
Bei Ereignissen höherer Gewalt oder anderen nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen verschieben sich Lieferfristen entsprechend.
8. Datenqualität, Korrekturschleifen & Abnahme
Die Qualität der Ergebnisse hängt maßgeblich von der Qualität, Struktur und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten ab. Der Anbieter schuldet keine sachlich richtige oder rechtlich abschließende Bewertung fehlerhafter oder unvollständiger Ausgangsdaten.
- Soweit vereinbart, umfasst das jeweilige Paket eine bestimmte Anzahl an Korrekturschleifen oder Reviewphasen.
- Korrekturen beziehen sich auf Abweichungen vom abgestimmten Briefing oder klar benannte Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Scopes.
- Weitergehende Änderungen, neue Briefings oder nachträgliche Scope-Erweiterungen können gesondert berechnet werden.
- Eine Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt oder nicht innerhalb angemessener Frist unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel widerspricht.
Die finale rechtliche, fachliche und inhaltliche Prüfung bleibt stets beim Kunden.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
10. Gewährleistung
Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Briefing unverzüglich nachvollziehbar mitzuteilen. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Ansprüche.
11. Support
Abstimmung und Support erfolgen im Rahmen des jeweils beauftragten Pakets oder Angebots. Erweiterte Betreuung, zusätzliche Abstimmungsschleifen oder Sonderleistungen können gesondert vereinbart werden.
12. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Betroffenenrechte und Löschkonzepte seiner Daten verantwortlich.
13. Änderungen
Änderungen von Leistungsumfang, Preisen oder diesen AGB bedürfen für neue Aufträge keiner besonderen Ankündigung. Für bereits laufende Aufträge gelten die bei Beauftragung vereinbarten Konditionen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
Anpassungen aus zwingenden rechtlichen Gründen bleiben vorbehalten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Rechtlicher Entwurf für Legal Review vor Livegang.
